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Seit 2005 sind mindestens 50 % der Rente steuerpflichtig. Dieser steuerpflichtige Anteil der Rente steigert sich jährlich um 2%. Das heißt konkret: wer zum Beispiel 2007 in Rente gegangen ist, hat bereits einen höheren steuerpflichtigen Anteil. Dieser beträgt für 2007 54 %, in 2009 bereits 58 %.
Viele Rentner müssen daher ab 2005 erstmals Steuern zahlen und eine Steuererklärung abgeben, da die Einkünfte oberhalb des Grundfreibetrages liegen. Die Freibetragsgrenze betrug bis 2008 für Alleinstehende 7.664 EUR, für Verheiratete 15.328 EUR und erhöhte sich in 2009 auf 7.834 EUR bzw. 15.668 EUR für Ehepaare. 2010 liegen diese Grundfreibeträge bei 8.004 bzw. 16.008 EUR.
Der Grundfreibetrag bezieht sich auf den steuerpflichtigen Teil der Jahresbruttorente und ist dann schnell überschritten, wenn zur Rente weitere Einkünfte wie z.B. aus Vermietung hinzukommen.
Die Finanzverwaltung ist mit der neuen Identifikationsnummer seit 2009 in der Lage, für jeden Bürger die Renteneinkünfte ab 2005 zu erfassen. Dazu werden die Rentenbezugsmitteilungen ab 2005 dem Bundeszentralamt für Steuern übermittelt.
Um nicht für mehrere Jahre Nachzahlungen leisten zu müssen, ist es daher wichtig, seine Einkünfte individuell auf eine mögliche Steuerpflicht untersuchen zu lassen.
Gern beraten wir Sie im Rahmen einer Mitgliedschaft!
Weitere Informationen finden Sie auch in Pressemitteilungen des Bundesverbandes der Lohnsteuerhilfevereine e.V. ( BDL).
Rentenbesteuerung ist verfassungsgemäß
Rentenbezugsmitteilungen werden verschickt
Abgabefristen
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