Wir beraten Sie und erstellen Ihre Einkommensteuererklärung bei
Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit, Renten, Pensionen
Empfang von Unterhaltsleistungen
Einkünften aus Kapitalvermögen, aus Vermietung und Verpachtung und aus privaten Veräußerungsgeschäften (Spekulationseinkünfte), wenn die Einnahmen daraus insgesamt 18.000 €, im Falle der Zusammenveranlagung 36.000 € nicht übersteigen.
Beratung und Antragstellung nach den neuen Kindergeldbestimmungen
Beratung und Antragstellung nach dem Eigenheimzulagengesetz mit Kinderzulage
Beratung und Antragstellung bei der Investitionszulage nach §§ 3 und 4 InvZulG 1999
Beratung und Antragstellung auf Wohnungsbauprämie
Beratung bei Arbeitgeberaufgaben zu hauswirtschaftlichen Dienstleistungen inkl. Kinderbetreuung Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und aus selbstständiger Arbeit oder umsatzsteuerpflichtige Einkünfte dürfen dabei nicht vorliegen.
WIR geben IHNEN einen computergestützten Überblick über das steuerliche Ergebnis und den ERSTATTUNGSBETRAG
WIR beraten SIE im Rahmen unserer Beratungsbefugnis in Steuerfragen und zu steuersparenden Gestaltungsmöglichkeiten
WIR überprüfen IHREN Bescheid über den Lohnsteuerjahresausgleich oder IHREN Einkommensteuerbescheid.
WIR vertreten SIE gegenüber den FINANZBEHÖRDEN im EINSPRUCH- und KLAGEVERFAHREN.