Leistungen im Rahmen Ihrer Mitgliedschaft

Wir beraten Sie und erstellen Ihre Einkommensteuererklärung bei

  • Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit, Renten, Pensionen
  • Empfang von Unterhaltsleistungen
  • Einkünften aus Kapitalvermögen, aus Vermietung und Verpachtung und aus privaten Veräußerungsgeschäften (Spekulationseinkünfte), wenn die Einnahmen daraus insgesamt 18.000 €, im Falle der Zusammenveranlagung 36.000 € nicht übersteigen.
  • Beratung und Antragstellung nach den neuen Kindergeldbestimmungen
  • Beratung und Antragstellung nach dem Eigenheimzulagengesetz mit Kinderzulage
  • Beratung und Antragstellung bei der Investitionszulage nach §§ 3 und 4 InvZulG 1999
  • Beratung und Antragstellung auf Wohnungsbauprämie
  • Beratung bei Arbeitgeberaufgaben zu hauswirtschaftlichen Dienstleistungen inkl. Kinderbetreuung
    Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und aus selbstständiger Arbeit oder umsatzsteuerpflichtige Einkünfte dürfen dabei nicht vorliegen.
  • WIR geben IHNEN einen computergestützten Überblick über das steuerliche Ergebnis und den ERSTATTUNGSBETRAG
  • WIR beraten SIE im Rahmen unserer Beratungsbefugnis in Steuerfragen und zu steuersparenden Gestaltungsmöglichkeiten
  • WIR überprüfen IHREN Bescheid über den Lohnsteuerjahresausgleich oder IHREN Einkommensteuerbescheid.
  • WIR vertreten SIE gegenüber den FINANZBEHÖRDEN im EINSPRUCH- und KLAGEVERFAHREN.