Seit 2005 sind mindestens 50 % der Rente steuerpflichtig. Dieser steuerpflichtige Anteil der Rente steigert sich jährlich um 2%. Das heißt konkret: wer zum Beispiel 2007 in Rente gegangen ist, hat bereits einen höheren steuerpflichtigen Anteil. Dieser beträgt für 2007      54 %, in 2013 bereits 66 %.  

Außerdem hat der Gesetzgeber dabei einen Trick eingebaut, der von Steuerlaien auf den ersten Blick nicht zu durchschauen ist. Der Betrag, um den der Staat die Rente in den letzten Jahren erhöht hat, wird in voller Höhe besteuert.

Tatsächliches Beispiel von einem unser Mitglieder:

Renteneintritt: 1998

Rente 2005: 16.987 €, davon steuerpflichtig: 8.493 €

Rente 2012: 21.299 €, davon steuerpflichtig: 11.372 €

Das heißt, dass sich in den 7 Jahren seit 2005 der steuerpflichtige Betrag der Rente um beachtliche 2.879 € erhöht hat!!!

Dieses Beispiel auf einen Alleinstehenden bezogen würde bedeuten, dass 2005 noch keine Steuern angefallen wären, was inzwischen aber ganz anders aussieht!

Viele Rentner mussten ab 2005 erstmals Steuern zahlen und eine Steuererklärung abgeben, da die Einkünfte oberhalb des Grundfreibetrages liegen. Die Freibetragsgrenze betrug bis 2008 für Alleinstehende 7.664 EUR, für Verheiratete 15.328 EUR und erhöhte sich in 2009 auf 7.834 EUR bzw. 15.668 EUR für Ehepaare. Von 2010 bis 2012 lagen diese Grundfreibeträge bei 8.004 bzw. 16.008 EUR und erhöhen sich ab 2013 auf 8.130 € bzw. 16.260 € und ab 2014 auf 8.354 € bzw. 16.708 €.

Der Grundfreibetrag bezieht sich auf den steuerpflichtigen Teil der Jahresbruttorente und ist dann schnell überschritten, wenn zur  Rente weitere Einkünfte wie z.B. aus Vermietung hinzukommen.

Die Finanzverwaltung ist mit der neuen Identifikationsnummer seit 2009 in der Lage, für jeden Bürger die Renteneinkünfte ab 2005 zu erfassen. Dazu werden die Rentenbezugsmitteilungen ab 2005 dem Bundeszentralamt für Steuern übermittelt.

Um nicht für mehrere Jahre Nachzahlungen leisten zu müssen, ist es daher wichtig, seine Einkünfte individuell auf eine mögliche Steuerpflicht untersuchen zu lassen.

 Gern beraten wir Sie im Rahmen einer Mitgliedschaft!  

Weitere Informationen finden Sie auch in Pressemitteilungen des Bundesverbandes der Lohnsteuerhilfevereine e.V. ( BDL).

 Rentenbesteuerung ist verfassungsgemäß

Rentenbezugsmitteilungen werden verschickt

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